Update: Wie befürchtet, wurden die Beiträge in 2025 noch weiter erhöht!
Jeder, der sich mit dem Gedanken trägt im Raum der Verbandsgemeinde (VG) Nastätten ein großes Grundstück zu kaufen oder sich auf größeren Flächen gewerbemäßig anzusiedeln, sollten unbedingt genau auf die jährlichen Abgaben im Gebiet der Verbandsgemeinde Nastätten achten!
Insbesondere die von den Verbandsgemeindewerken erhobenen wiederkehrenden Beiträge in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung können je nach Grundstücksgröße mehrere 1000 € im Jahr betragen und existenzbedrohend sein. In Hessen gibt es diese Gebühren nicht. RLP ist das einzige Bundesland, welches diese erhebt.
Betriebe mit größeren Grundstücksflächenbedarf sollten daher vor einer Ansiedelung prüfen, ob man nicht im benachbarten Hessen (Rheingau-Taunus-Kreis) oder gar im Ausland (Polen, Luxemburg etc.) zukunftssicherer aufgestellt ist. Obwohl auch zu Rheinland-Pfalz gehörend, hat Boppard eine moderate Beitragslösung etabliert.
Boppard wendet offenbar eine Satzung an, die mit dem Kommunalabgabengesetz von 1996 in guter Übereinstimmung ist und orientiert sich nicht am Gemeinde- und Städtebund.
Landwirte, die planen ihre Flächen für Baugebiete zur Verfügung zu stellen, sollten sich dringend mit der Beitragsthematik beschäftigen. Es kann wirtschaftliche Schieflage drohen, wenn die Verbandsgemeindewerke Nastätten anschließend viele 1000 € pro Jahr für die unbebauten Grundstücke verlangen.
Zur VG Nastätten gehören folgende Gemeinden:
Berg, Bettendorf, Bogel, Buch, Diethardt, Ehr, Endlichhofen, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Holzhausen, Hunzel, Kasdorf, Kehlbach, Lautert, Lipporn, Marienfels, Miehlen, Nastätten, Niederbachheim, Niederwallmenach, Oberbachheim, Obertiefenbach, Oberwallmenach, Oelsberg, Rettershain, Ruppertshofen, Strüth, Weidenbach, Welterod, Winter.
Wie kann man die Höhe der Beiträge in Erfahrung bringen?
Wie in allen zivilrechtlichen Verträgen, gilt auch bei Immobilien- und Grundstücksgeschäften der Grundsatz den Vertragspartner unaufgefordert über Umstände aufzuklären, die relevant sind. Hierzu gehören auch Umstände, welche die geplante Verwendung einer Immobilie bzw. eines Grundstücks unrentabel machen. Daher ist der Verkäufer/Makler in der Pflicht einen Käufer im Detail über außergewöhnlich hohe Beiträge aufzuklären. Lassen Sie sich als Käufer vor einer Kaufentscheidung einfach die Bescheide zeigen.
Die Gerichte sind mittlerweile sehr kleinlich, wenn Dinge verschwiegen werden. Im Zweifel kommen auf den Verkäufer erhebliche Schadensersatzforderungen zu.
Was sollte man vor einer Kaufentscheidung berücksichtigen?
- Gehen Sie davon aus, dass die wiederkehrenden Beiträge in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mittelfristig weiter steigen.
- Bedenken Sie, dass es neben den wiederkehrenden Beiträgen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung noch weitere Kostenblöcke gibt (Grundsteuer etc.)
- Rechnen Sie die Beiträge auf 10, 20 oder 30 Jahre hoch, damit Ihnen die Dimension bewusst wird.
- Prüfen Sie, ob Sie die Beiträge auch im Rentenalter oder bei Geschäftsaufgabe noch tragen könnten. Im Zweifel müssten Sie Ihre Immobilie dann nämlich verkaufen.
- Bedenken Sie, dass Sie keine Möglichkeit haben die Kosten durch Maßnahmen wie Versickerungsgrube oder Entsiegelung der Flächen zu senken. Die Kosten sind fix.
- Sollten Sie das Grundstück oder die Immobilie finanzieren, so vergessen Sie nicht, diese Kosten bei der Finanzierung zu berücksichtigen. Die Kosten fallen auch bereits dann an, wenn das Grundstück noch gar keinen Wasser-/Abwasseranschluss hat.
- Als Gewerbetreibender sollten Sie auch an Ihre Wettbewerbsfähigkeit denken. Ihre Mitbewerber einige wenige Kilometer weiter in Hessen haben diese wiederkehrenden Beiträge nicht.
- In RLP sind bezüglich der wiederkehrenden Beiträge in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einige Klagen vor Gericht und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, weil völlig absurde Beiträge im 5-stelligen Bereich erhoben werden. Diese jährlich aufs Neue zu stellenden Widersprüche und die hieraus ggf. resultierenden Klagen kosten viel Geld, Zeit und Nerven. Wollen Sie sich das wirklich antun? Ist es nicht ggf. besser die Kraft in den Aufbau ihres Gewerbes in Hessen oder im Ausland zu investieren?
- Bedenken Sie, dass auch unbebaute Grundstücke in den Wohn- und Gewerbegebieten mit den gleichen Kosten belegt werden wie bebaute. Es ist daher ggf. sehr unrentabel größere Flächen für eine spätere Erweiterung Ihres Gewerbes vorzuhalten.
- Das Gewerbegebiet Miehlen ist durch den Bebauungsplan, der Gebäude mit Geschossflächenzahl (GFZ) 5 zulässt, besonders hart getroffen. Bei dortiger Ansiedlung ist eine genaue Prüfung der Wirtschaftlichkeit noch dringender angeraten.
Ausblick
Es ist zu befürchten, dass sich die den Beiträgen zugrunde liegenden Einzelbeträge in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen. Eigentümer mit großen Grundstücken wären dann aufgrund des hohen Multiplikators noch dramatischer betroffen.
Was kann man gegen zu hohe Beiträge tun?
Nichts, außer dem Gebiet der Verbandsgemeinde Nastätten den Rücken zu kehren oder noch besser sich dort bei ungünstiger Kostenprognose erst gar nicht anzusiedeln.
Die Beitragsbescheide gehen zwangsweise davon aus, dass ein Grundstück vollflächig bebaut und entsprechend dem maximal möglichen Werten aus dem Nutzungsplan versiegelt ist. Reale Gegebenheiten spielen praktisch keine Rolle mehr. Der Grundstückseigentümer hat daher, wie bereits erwähnt, nicht die Möglichkeit die Beiträge durch Maßnahmen wie z.B. eine Versickerungsgrube oder wasserdurchlässige Pflastersteine zu reduzieren. Diese Zusatzkosten kann sich der Grundstückseigentümer sparen, denn das Bemühen möglichst viel Regenwasser versickern zu lassen, wird nicht honoriert.
Im Werkausschuss wurde in 2024 beschlossen an den Beiträgen festzuhalten. Weit über 100 Betroffene haben zwar gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt, aber eine Besserung der Situation ist sehr unwahrscheinlich.
Es gibt eine gute Alternative!
Die Gemeine Heidenrod weist in Kemel ein neues Gewerbegebiet aus und senkt zudem in 2025 den Hebesatz für die Grundsteuer B von 365 auf sensationelle 250%.
Vorteile: Kemel ist verkehrstechnisch viel besser angebunden als z.B. Miehlen, hat einen sehr geringen Hebesatz und keine Wasserbeiträge.
Ansprechpartner: https://www.heidenrod.de/bauen-wirtschaft/
Wahl der AfD
Die klammen Kassen zwingen die Kommunen immer absurdere Geldquellen zu erschließen. Gleichzeitig werden Unternehmen mit immer neuen Auflagen und Bürokratie belastet. Obwohl vielen Unternehmen kurz vor der Schließung stehen (die Automobilindustrie hat innerhalb kurzer Zeit bereits 10% ihrer Arbeitsplätze verloren), ist ein echter Politikwechsel nicht erkennbar.
Eine echte Wende kann es augenscheinlich nur noch mit der AfD geben. Wir haben mit mehreren Betroffenen der Wasserabzocke gesprochen. Diese werden bei der Rheinland-Pfalz Landtagswahl in 2026 das Kreuz an der entsprechenden Stelle machen.
Fallbeispiele:
Margot D. – Gewerbegebiet Miehlen
Für das 5000 Quadratmeter große Gewerbegrundstück, bebaut mit einer kleinen Halle und einem kleinen Wohnhaus, haben sich die wasserbezogenen Beiträge verzwölffacht. Zahlten wir im Jahr 2022 noch 250 €, so sind seit 2023 unglaubliche 3150 € pro Jahr fällig. Und ist nur die Grundbeitrag! Bis hier ist noch kein Liter Wasser geflossen, denn oben drauf kommen dann noch die Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch und die damit verbundenen Kosten für das Abwasser.
Die Beiträge stellen die Grundstückseigentümerin vor existenzbedrohenden Problemen, da diese enorme Steigerung den Finanzierungsplan der Immobilie zu sprengen droht.
Weiterführende Informationen:
In der Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde vom 23.11.2023 wurden die Auswirkungen der wiederkehrenden Wasser-/Abwasserbeiträge thematisiert. Das Sitzungsprotokoll ist öffentlich einsehbar.